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Umsetzung des Familienbudgets in den AVR Bayern

Ein zentrales, meist ungelöstes Problem im Alltagsleben von Familien ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eltern beklagen häufig, dass sie die Anforderungen zwischen der Berufs- und Familienwelt überwiegend selbst managen und die damit verbundenen Spannungen aushalten müssenund dass oft unterstützende soziale Infrastrukturen und eine familienfreundlicheArbeitskultur fehlen. Dies bestätigte jüngst auch wieder eine von der Konrad-Adenauer-Stiftung in Auftrag gegebene Studie, deren Ergebnisse unter dem Titel „Eltern unter Druck“ veröffentlicht wurden.

 

Die Arbeitswelt familienfreundlicher zu gestalten, das ist auch seit langem eine der zentralen familienpolitischen Forderungen der eaf bayern. Nicht verkennend, dass zahlreiche Fortschritte in den letzten Jahren erzielt wurden, muss dennoch nach wie vor festgestellt werden, dass Unternehmensstrukturennicht hinreichend die familialen Belange und Bedürfnisse achten und auf sie Rücksicht nehmen.

 

Kirche und Diakonie treten klar und deutlich für die Belange von Kindern und deren Familien ein, sowie sie unterstützende und fördernde Rahmenbedingungen für familienorientierte Lebenssituationen fordern. Kirche und Diakonie gehören aber auch zu den größten Arbeitgeberinnen in unserem Land. Wollen sie glaubwürdig sein, müssen sich diese familienpolitischen Forderungen auch im Umgang mit den eigenen Mitarbeitenden niederschlagen.

 

Mit der Einführung eines neuen Tarifrechtes im Öffentlichen Dienst ist eine einschneidende Umsteuerung in der Behandlung von Arbeitnehmernund Arbeitnehmerinnen mit Familie erfolgt. Mit der Begründung, dass „Familie“ kein Einstellungshindernis mehr darstellen soll, sind die Familienzuschläge abgeschafft worden. Dies verlässt – aus Sicht eines Familienverbandes – den Grundgedanken der Solidarität und würdigt das Schutzgebot der Familien nach Artikel 6 des Grundgesetzes nicht ausreichend.

 

Die bayerische Diakonie, die sich bisher eng mit ihrem eigenen Arbeitsrecht
an das Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes gehalten hat, geht in diesem Punkt mit den neuen Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes Bayern einen anderen Weg. Zwar werden auch hier keine Familienzuschläge
mehr ausgezahlt, aber im Gegenzug wird ein „Familienbudget“
eingeführt, das für familienunterstützende Angebote und Maßnahmen verwendet werden soll. Neu dabei ist ein Familienbegriff, der auch die Herkunftsfamilie der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit einbezieht. Die eaf bayern begrüßt ausdrücklich diese Weiterung des Familienbegriffes.
Denn einerseits kommen damit mehr Familien in den Genuss von Leistungen und andererseits wird auch auf einen Bedarf von Familien reagiert, bei dem diese dringend Unterstützung benötigen.

 

Die Mitglieder der eaf bayern haben sich in ihrer Mitgliederversammlung im Frühjahr diesen Jahres mit Fragen des Familienbudgets im diakonischen
Arbeitsrecht befasst und angeregt, Empfehlungen zum Umgang damit zu entwickeln. Ich möchte an dieser Stelle Frau Hanna Kaltenhäuser,
Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt, Frau Gerda Keilwerth, Vorsitzende
der Gesamtmitarbeitervertretung Diakonie Neuendettelsau, Herrn Günter Schmidt, Evangelischer Erziehungsverband und Herrn Helmut Neuberger, Geschäftsführer der eaf bayern, herzlich danken für die Zusammenstellung
der nachfolgenden Empfehlungen zum Umgang mit dem Familienbudget.

 

Ich wünsche mir, dass die vorliegenden Empfehlungen der eaf bayern den diakonischen Dienstgebenden und den Mitarbeitendenvertretungen Anregungen
für die abzuschließenden Dienstvereinbarungen geben können. Darüber hinaus mögen sie auch als Impuls für eine familienfreundliche Arbeitskultur über die Diakonie hinaus verstanden werden.

 

Birgit Löwe
1. Vorsitzende der eaf bayern