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Willkommen

auf den Seiten der Evang. Aktionsgemeinschaft für Familienfragen in Bayern e.V. (eaf bayern)


Aktuelles für Familien

„Mehr Unterstützung für Familien mit wenig Geld. Bundeskabinett beschließt Kindersofortzuschlag und Einmalzahlung“. Das Bundeskabinett hat am 16.03.2022 den gemeinsam vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegten Entwurf eines Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetzes beschlossen. Demnach erhalten den Kindersofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich ab dem 1. Juli 2022 alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Haushalt der Eltern, die Anspruch auf Leistungen gemäß SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Kinderzuschlag oder auf Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) haben. Eine Einmalzahlung für höhere Lebenshaltungskosten Erwachsene Leistungsberechtigte, die Leistungen nach SGB II, SGB XII, AsylbLG oder Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BVG erhalten, werden zudem durch eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro unterstützt. Diese dient dem Ausgleich von erhöhten Lebenshaltungskosten und von pandemiebedingten Ausgaben. Der Zuschuss soll im Juli 2022 ausgezahlt werden.

„Die neue Bundesregierung hat am 03.03.2022 einen Entwurf für ein Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz vorgelegt, der vorsieht ab Juli 2022 einen Sofortzuschlag für von Armut betroffene Kinder,Jugendliche und junge Erwachsene im SGB II, SGB XII und BVG einzuführen. Der Sofortzuschlag, sowie die Einmalzahlungen werden kritisch betrachtet, da der eigentliche Bedarf ein anderer ist. Die Diakonie Deutschland hat hierzu Stellung bezogen.“

Die Corona-Pandemie hat viele Familien stark belastet. Damit sie sich erholen können, ermöglicht das Bundesfamilienministerium Familien mit kleineren oder mittleren Einkommen oder mit Angehörigen mit einer Behinderung einen kostengünstigen Familienurlaub.

Studie des Deutschen Jugendinstituts, 2020: Kindsein in Zeiten von Corona“ Erste Ergebnisse zum veränderten Alltag und zum Wohlbefinden von Kindern

Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung, 2021: „Belastungen von Kindern, Jugendlichen und Eltern in der Corona-Pandemie"

Studie "Eltern während der Corona-Krise - Zur Improvisation gezwungen" des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung

Mit einem Aktionsprogramm von zwei Milliarden Euro unterstützt die Bundesregierung Kinder und Jugendliche in der Corona-Pandemie. Ziel ist insbesondere, Lernrückstände abzubauen, die frühkindliche Bildung zu stärken sowie Ferienfreizeiten und außerschulische Angebote zu fördern.

„Die Landesstelle der Psychologischen Beratungsstellen in der Evangelischen Landeskirche Württemberg bietet folgendes Angebot zur psychologischen Unterstützung für geflüchtete Frauen und Mütter aus der Ukraine an“

„Angebot in ukrainischer Sprache startet am 9. Juni Die Verbraucherzentrale Bayern berät Geflüchtete aus der Ukraine ab dem 9. Juni kostenfrei in ukrainischer Sprache. Zu den Themen gehören unter anderem Geld und Versicherungen sowie Verbraucherrecht, etwa Handyverträge oder Einkaufen im Netz.“

Die Situation in der Ukraine beschäftigt das Netzwerk Kinderrechte und die Mitglieder unseres Netzwerks sehr. Kinderrechte müssen bei der Aufnahme und Integration von geflüchteten Kindern aus der Ukraine umfassend berücksichtigt werden. Alle Kinder haben Rechte, auch im Krieg! Sie haben Anspruch auf Leistungen der bestehenden Sozialsysteme, wie andere Kinder auch. Es darf keine Zweiklassengesellschaft für Geflüchtete geben.

Flüchtlinge mit Behinderung haben in der Europäischen Union besondere Schutz-Rechte. Besondere Rechte haben auch minderjährige Flüchtlinge, die ohne erwachsene Angehörige nach Deutschland kommen. Welche Rechte sind das? Wo gibt es Beratung? Welche Hilfen und medizinische Versorgung bekommen Flüchtlinge mit Behinderung? Antworten auf diese und andere Fragen finden sie hier

„Geflüchtete aus der Ukraine können unter bestimmten Voraussetzungen Familienleistungen wie Kindergeld, Elterngeld und Unterhaltsvorschuss bekommen. Bedingung ist, dass sie eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 24 des Aufenthaltsgesetzes haben, die eine Arbeitserlaubnis für mindestens sechs Monate umfasst. Je nach Familienleistung gelten weitere unterschiedliche Voraussetzungen.“

„Ви втекли із зони воєнних дій в Україні? Ласкаво просимо до Німеччини. Вам потрібні інформація та допомога, житло чи медичне обслуговування? Ми хочемо бути вашим першим цифровим контактним пунктом для доброго початку перебування в Німеччині. Зміст цього веб-сайту поступово розширюється.“

Hilfsfonds für geflüchtete Kinder und ihre Familien Das Deutsche Kinderhilfswerk hat kurzfristig einen Hilfsfonds für geflüchtete Kinder und Jugendliche und ihre Familien aus der Ukraine aufgesetzt, aus dem wir mit 200.000 Euro helfen. Da wir satzungsgemäß nur im Inland tätig sind, widmen wir uns den Kindern und Familien, die sich auf die Flucht nach Deutschland machen. Das heißt konkret: Wir finanzieren psychologische und medizinische Betreuung, Übersetzungen, Schulausstattungen, kindgerechte Freizeit- und Bildungsmaßnahmen – kurz: alles, was nötig ist, dass Kinder und Jugendliche so gut es geht in Deutschland ankommen und kindgerecht leben können.

„Viele Menschen fliehen vor dem Krieg in der Ukraine und suchen Schutz in den Nachbarländern und in Deutschland. Vor allem Mütter mit Kindern und Schwangere erreichen unser Land. Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) hat für diese Zielgruppe eine Übersicht an Beratungsangeboten und wichtigen Informationen, die auf Ukrainisch zur Verfügung stehen, zusammengestellt. Die Liste enthält auch Angebote auf Russisch und Englisch, da viele Geflüchtete aus der Ukraine diese Sprachen beherrschen.“

Wer aus der Ukraine flüchten muss, hat viele Fragen und braucht Unterstützung. Hier finden ukrainische Staatsangehörige und auch Drittstaatsangehörige, die aus der Ukraine geflüchtet sind, aktuelle Antworten – die fortlaufend aktualisiert werden.

Forderungen an die Politik zur Landtagswahl 2023

Familien sind nach wie vor vielfältigen Belastungen und Herausforderungen ausgesetzt. Die „Corona-Nachwehen“ sind explizit für Familien noch immer an verschieden Orten und in vielfältigen Situationen spürbar, die Ukraine-Krise und die hohe Inflationsrate zeigen erst in diesem Jahr ihre fatalen Auswirkungen und treffen insbesondere Familien mit geringen finanziellen und sozialen Ressourcen hart. Familienfragen sind immer, aber vor allem im politischen Kontext, Schnittstellen-fragen, die nur ressortübergreifend gut gelöst werden können.

Die eaf bayern fordert deshalb im Jahr der bayerischen Landtagswahl eine Familienpolitik, die sich schnittstellenübergreifend den Belangen von Familien widmet und sich diesen vorausschauend, langfristig und nachhaltig annimmt.

Insbesondere sehen wir die notwendigen Bedarfe hierbei in einer familiengerechten Daseinsfürsorge, in der Zurverfügungstellung von familienfreundlichem und bezahlbarem Wohnraum sowie in der Schaffung guter Perspektiven für die Sorgearbeit in den Familien.

Bitte auf die Karten klicken!

Aktion zum Weltkindertag 2023

In Kooperation mit dem Laurentius Gymnasium, Neuendettelsau hat die eaf bayern am 18.09.2023 eine große Anzahl von Luftballons zusammen mit Forderungen der Jugendlichen an die Politik in den Bayerischen Landtag getragen.

Frau Doris Rauscher (SPD), Vorsitzende des Sozialausschusses und Herrn Thomas Huber (CSU), stell. Vorsitzender des Sozialausschusses des Bayerischen Landtags haben die Luftballons mit den Forderungen der Schülerinnen und Schüler in Empfang genommen. Im Anschluss haben sich beide Zeit genommen, mit den jungen Menschen ins Gespräch zu kommen und die Fragen, welche die Jugendlichen zum Teil gut vorbereitet hatten, zu beantworten.

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